
Thx an Stulle für den Tipp
… und noch auf 3 weiteren Seiten … und das ganze auch noch kostenlos … wie geht das denn?
Die aufgedeckten Missbrauchsfälle der katholischen Kirche sind ja schon hart genug, doch der Verein der Gotteslästerer geht nun einen Schritt weiter.
Ein Blogger berichtete über die im Handelsblatt erschienen Vorwürfe, worauf dieser kurzerhand abgemahnt wurde.
Da ich für meinen Teil schon vor über 15 Jahren aus dem Verein (Kirche) ausgetreten bin, mache ich es wie Pilatus
Siehe auch: heise
Siehe auch: nerdcore
Der Laptop würde mir auch gefallen.
CPU: Intel Core i7
Graka: Nvidia GTX 285M
DDR3 Ram
USB 3.0
Der Youtubeuser NewGadgetsDE hat ein passendes Video von der Cebit hochgeladen – auch optisch sieht das MSI recht ordentlich aus.
Danke an Fanaticz für das informative Video.
Normalerweise bin ich hier ja etwas schneller als das Fernsehen und die Tageszeitungen – diesmal leider leicht verspätet.
Am Dienstag wurde die Vorratsdatenspeicherung vorerst gekippt – die Klage an dem sich auch der CCC beteiligte ist somit erfolgreich verlaufen.
Ich würde ja jetzt nen Spruch bringen wie: “Das wird noch ganz schön teuer für den Steuerzahlen” – schließlich werden einige Telefon und Internetanbieter Regress fordern – aber sehen wir es als Finanzspritze für die Wirtschaft *g.
Danke an Lucas für den Hinweis der übrigens ein neues Projekt ins Leben gerufen hat.

Dann mal die Auflösung zur Rätselfrage – ich sehe die meisten Kommentarschreiber hatten die selbe Rechtsauffassung wie ich – leider ist diese falsch.
Es ist so, dass in dem geschilderten Fall nicht ich der Kunde war, sondern wir die Firma.
In solchen Rechtssachen kann man sich nicht immer auf sein “Bauchgefühl” verlassen, sondern es ist besser einen Rechtsanwalt zu befragen (wir haben da einen der sich auf das Internetrecht / AGB spezialisiert hat).
Es ist genau so wie Klemens in seiner Antwort geschildert hat – der Kunde ist im Recht.
So lange die Widerrufsfrist eingehalten wurde kann sich der Kunde bis zum Ablauf der Rücksendungsfrist (bei uns in der AGB festgehalten – 30 Tage) zeitlassen.
Sollte der Kunde sich länger als 30 Tage zeitlassen (in unserem Fall), ist der Shopbetreiber in Zugzwang sprich einfach anzunehmen der Kunde hat es sich vielleicht doch anders überlegt zählt nicht.
Hier kann es theoretisch dann auch für den Kunden böse ausgehen, weil der Shopbetreiber nun seinerseits den Kunden per Rechtsanwalt kostenpflichtig abmahnen lassen kann.
Versäumt der Shopbetreiber jedoch weitere Schritte hat er Pech gehabt, der Kunde darf auch nach 2 Monaten seine Ware zurücksenden (Ware ist ohne Gebrauchsspuren, Originalverpackt etc. ).
Damit ich hier nicht Aufgrund eines Blogeintrages abgemahnt werde:
Ich bin natürlich kein Rechtsanwalt, dies ist keine Rechtsberatung sondern dient einzig und allein als Information für meine Blogleser.
Wer sich genauer informieren möchte, sollte einen Rechtsanwalt zurate ziehen.
Du bestellst in einem Onlineshop ein technisches Gerät.
Nach 10 Tagen schickt Ihr dem Shopbetreiber eine mail, dass Ihr das Gerät doch nicht wollt.
Ihr schickt das Gerät aber nicht zurück sondern wartet 2 Monate.
Nach 2 Monaten schickt ihr das Gerät dann aber doch zurück – der Shopbetreiber antwortet euch nun, dass die Frist für die Rücksendung abgelaufen ist.
Wie ist die Rechtslage?

Gestern per mail eingetroffen:
Hallo Hoo, weil ich (HawK) dein größter Fan bin, habe ich einen Altar für dich gebaut! Er steht in meinem 10cm² großen zimmer und ist 1/10 so groß wie mein Zimmer. Ich hoffe er gefällt dir. Jeden Morgen vor dem ins Bett gehen, setze ich mich davor und rede mit dem Altar, und stelle mir dabei vor, das ich mir dir reden würde. Das stillt meine endlose Sehnsucht nach dir ungemein. Ich hoffe wir lernen uns bald mal kennen. Das wünsche ich mir schon so lange. Dann können wir zusammen schauen, wem sein Bart schneller wächst oder wir exploiten das BKA, bleiben die ganze Nacht auf, erzählen uns Männergeschichten und am nächsten Tag macht uns deine Frau Pfannkuchen!
In diesem Sinne habe ich quasi dein Blog gehackt!
Greetz to: Kellerkind, Montaxx, Free-Hack.com(-SS), HawK (das bin ich), Google und Kellerkinds-Mom
PS: Hier die Bilder von meinem selbst gemachten Altar (Ich weiß bisschen dunkel aber ich schreibe in der Schule mehr sechsen wie Satanisten, wir konnten die Stromrechnung leider nicht bezahlen, ohne IQ kein Geld!)
Kanibalistische Grüße HawK
Nachdem ich mich per MSN nochmals persönlich von der Ernsthaftigkeit überzeugt habe (Hawk hat mir glaubhaft versichert, dass er so lange mit Kellerkind und Montaxx die Googleseite aktuallisieren wird, bis Youtube down geht), stehe ich natürlich in der Verantwortung – auch Youtube gegenüber.
Deshalb hier an dieser Stelle ganz liebe Grüße an Hawk, Montaxx, Kellerkind, Kellerkinds-Mom und natürlich die FH Gemeinde.