Heute im Laden einen Kunden gehabt, der wegen eines Filmes welchen er sich über p2p gesaugt hatte abgemahnt wurde.
Der Brief des Rechtsanwaltes -> Rechnung über 980 Euro – wobei 515 Euro wohl seine Anwaltskosten sind die er geltend macht – abhängig vom theoretischen Streitwert von 10.000 Euro.
OK – wer über p2p saugt hat selber schuld, das sage ich den Leuten immer, aber irgend wie stinkt die Sache trotzdem zum Himmel.
Der Rechtsanwalt hat bei seinem DSL Provider (Telekom) eine Herausgabe der Benutzerdaten gefordert und diese auch erhalten.
Die Staatsanwaltschaft oder die Polizei waren bei den “Ermittlungen” nicht eingeschaltet.
Auch wurde geschrieben, dass Teilstücke das “illegalen Filmes” wohl auf dem Rechner des Beschuldigten zum Tausch angeboten wurde.
Was ich mich nun ernsthaft frage – macht sich der Rechtsanwalt oder der “Ermittler” nicht auch Strafbar, wenn er urheberrechtlich geschütztes Material saugt?
Weil wer im p2p saugt muss wohl auch Teilstücke des Materials zum Download anbieten, sonst funktioniert p2p nicht (Punktesystem etc.).
Zudem bin ich der Meinung, dass Strafverfolgung auf eigene Faust (sprich Ermittlungen von Privat) nicht erlaubt sind.
Habe heute schon ein wenig gegoogelt, aber außer unqualifizierten Forenpostings keine rechtlichen Anhaltspunkte gefunden, wie die aktuelle Rechtslage in Deutschland aussieht.
Zudem wird im Brief genannt, dass er für seine DSL Verbindung verantwortlich ist (sprich Absicherung im Wlan Bereich).
Dies ist natürlich so richtig, aber was ist wenn der Kunde sein WLan nur per wep schützte?
Mich würde interessieren, wer ähnliche Erfahrungen machte, wie die aktuelle Gesetzeslage ist und was der Kunde unternehmen kann.
Zudem juckt es mich momentan den Rechtsanwalt anzuzeigen – wegen der p2p Sache (Strafverfolgung auf eigene Faust und anbieten von urheberrechtlich geschützten Materials).


das ist natürlich ein starkes stück, aber ob das jetzt rechtlich konform ist, kann ich hier jetzt auch nicht sagen, möchte auch nichts falsches kund tun und das denen überlassen, die da ahnung haben.
jedoch meine ich mal eine reportage gesehen zu haben, in der gesagt wurde, dass wenn man sein W-LAN per WEP absichert und jemand knackt das und baut dann Mist, dass man dann nicht belangt werden kann, da man ja sicherheitsmaßnahmen getroffen hat, die aber ein anderer durchbrochen hat.
in dem fall wars so, dass die verwendete hardware, die auch vom provider bereitgestellt wurde, nur WEP unterstützte, deshalb konnte nichts besseres eingerichtet werden und es kann nicht zur Bestrafung kommen deshalb.
kann natürlich auch falsch sein, aber das is das was ich so in erinnerung noch habe.
Seit einiger Zeit gilt der Auskunftsanspruch (§101 UrhG), d.h. man kann mit richterlicher Anordnung Klarnamen vom Provider fordern (der greift sogar bei RapidShare).
> macht sich der Rechtsanwalt oder der “Ermittler” nicht auch Strafbar, wenn er urheberrechtlich geschütztes Material saugt?
Das ist eine gute Frage, aber er hat wohl eine Genehmigung. Und als Downloader hat das sonst auch keine Auswirkungen.
> wer im p2p saugt muss wohl auch Teilstücke des Materials zum Download anbieten, sonst funktioniert p2p nicht (Punktesystem etc.).
Das ist doch den Abmahnern egal, wenn sie das Netz nebenbei noch etwas schwächen, ist ihnen das gerade Recht.
In Deutschland ist eine ganze Abmahnindustrie entstanden, schließlich kann man, wie auch dieses Beispiel zeigt, viel Geld machen.
Der Kunde sollte nichts zahlen und eine mod. UE abgeben, evt. auch mit rechtlicher Beratung.
Für nähere Informationen:
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/
Der Beweis ist erst erbracht, wenn der besagte Film auch auf der Festplatte des Users gefunden wird.
Ich hab mal einen Film darüber gesehen und da haben die gesagt man soll es leugnen und alles löschen.
Es hieß doch außerdem mal, dass die Provider Verbindungsdaten nur mit richterlichem Beschluss rausgeben dürfen, oder?
Das mit der WEP-Sache ist auch ein Ausweg! Ich benutze hier Geräte von der Telekom (Repeater), mit denen man nur WEP benutzen kann. Da kann ich ja dann nix für^^ Kann die Telekom den ottos ihre Strafe bezahlen
jeder fil ob abgefilm im kino oder von dvd sind unfälschbar gekennzeichnet und bis zum schneideraum der produzenten zurückverfolgbar.
jeder kennt doch diesen schwarzen punkt der für ne zehntel am oberen bildrand erscheihnt, dass ist der marker der den film eindeutig identifiziert.
neuerdings durch digitale abspeicherung werden jetzt codes in den film gebettet die man nie raus gelöscht bekommt.
und ja es ist strafbar wenn auch ein anwalt pakete oder teile des filmes an dritte weitergibt (laut gesetzgebung schon) die auftraggeber tollerieren es aber, während er den film saugt. zudem gibt es da sichere p2p s und unsichere p2p s das unsicherste ist beareshare, weil die bullen zugang zum rechenzentrum des anbieters haben, sprich bearshare ist ein von polizei unterstütztes unternehmen.
anders ist da emule, das ist recht “sicher”,
Achja kleiner tip es ist erlaubt sich eine kopie (Cracked) zu ziehen spiel oder musikalbum oder so, und wenn man post vom anwalt bekommt geht man schnell zum nächsten mediamarkt und kauft sich des teil und alles is jut.
Die Ermittler machen sich nicht strafbar, wenn sie sich das Material downloaden, da sie dazu die Erlaubnis haben im Zuge der Ermittlungen. Das die Teildaten weitergegeben werden sieht man als kleines Übel an, was in Kauf genommen wird oder die Ermittler haben modifizierte Clients.
Bzgl. der IP wird es wohl Post #1 sein: der Auskunftsanspruch.
@Stulle
Ist der Marker nicht dazu da, um zu zeigen, dass die Rolle gewechselt werden muss? War zumindest bei Fight Club so erklärt.^^