Heute im Laden einen Kunden gehabt, der wegen eines Filmes welchen er sich über p2p gesaugt hatte abgemahnt wurde.

Der Brief des Rechtsanwaltes -> Rechnung über 980 Euro – wobei 515 Euro wohl seine Anwaltskosten sind die er geltend macht – abhängig vom theoretischen Streitwert von 10.000 Euro.

OK – wer über p2p saugt hat selber schuld, das sage ich den Leuten immer, aber irgend wie stinkt die Sache trotzdem zum Himmel.

Der Rechtsanwalt hat bei seinem DSL Provider (Telekom) eine Herausgabe der Benutzerdaten gefordert und diese auch erhalten.

Die Staatsanwaltschaft oder die Polizei waren bei den “Ermittlungen” nicht eingeschaltet.

Auch wurde geschrieben, dass Teilstücke das “illegalen Filmes” wohl auf dem Rechner des Beschuldigten zum Tausch angeboten wurde.

Was ich mich nun ernsthaft frage – macht sich der Rechtsanwalt oder der “Ermittler” nicht auch Strafbar, wenn er urheberrechtlich geschütztes Material saugt?

Weil wer im p2p saugt muss wohl auch Teilstücke des Materials zum Download anbieten, sonst funktioniert p2p nicht (Punktesystem etc.).

Zudem bin ich der Meinung, dass Strafverfolgung auf eigene Faust (sprich Ermittlungen von Privat) nicht erlaubt sind.

Habe heute schon ein wenig gegoogelt, aber außer unqualifizierten Forenpostings keine rechtlichen Anhaltspunkte gefunden, wie die aktuelle Rechtslage in Deutschland aussieht.

Zudem wird im Brief genannt, dass er für seine DSL Verbindung verantwortlich ist (sprich Absicherung im Wlan Bereich).

Dies ist natürlich so richtig, aber was ist wenn der Kunde sein WLan nur per wep schützte?

Mich würde interessieren, wer ähnliche Erfahrungen machte, wie die aktuelle Gesetzeslage ist und was der Kunde unternehmen kann.

Zudem juckt es mich momentan den Rechtsanwalt anzuzeigen – wegen der p2p Sache (Strafverfolgung auf eigene Faust und anbieten von urheberrechtlich geschützten Materials).

Juni 22, 2009 at 2:12 pm by hoohead
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