Du bestellst in einem Onlineshop ein technisches Gerät.

Nach 10 Tagen schickt Ihr dem Shopbetreiber eine mail, dass Ihr das Gerät doch nicht wollt.

Ihr schickt das Gerät aber nicht zurück sondern wartet 2 Monate.

Nach 2 Monaten schickt ihr das Gerät dann aber doch zurück – der Shopbetreiber antwortet euch nun, dass die Frist für die Rücksendung abgelaufen ist.

Wie ist die Rechtslage?

März 1, 2010 at 3:05 pm by hoohead
Category: Blog
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