Du bestellst in einem Onlineshop ein technisches Gerät.
Nach 10 Tagen schickt Ihr dem Shopbetreiber eine mail, dass Ihr das Gerät doch nicht wollt.
Ihr schickt das Gerät aber nicht zurück sondern wartet 2 Monate.
Nach 2 Monaten schickt ihr das Gerät dann aber doch zurück – der Shopbetreiber antwortet euch nun, dass die Frist für die Rücksendung abgelaufen ist.
Wie ist die Rechtslage?


Rätselfrage http://goo.gl/fb/f4p0
Soweit ich weiß hat der Shopbetreiber in dem Fall Recht.
Du müsstest das Gerät innerhalb der Rücksendefrist einsenden. Aber da du das nicht gemacht hast und somit die Frist abgelaufen ist, hast du in dem Fall kein Recht.
Und zu sagen “Die Post war eben zu langsam” geht auch nicht, da du bei Rücksendungen immer so nen’ kleinen “Zettel” bekommst, der als “Beweismittel” der rechtzeitigen Rücksendung fungiert.
MFG
Montaxx
das ist echt ne gute frage, ich würde auch Montaxx recht geben aber evtl. gilt deine email nach 10 tagen ja als rücktritt vom kaufvertrag und die währe ja dann in der frist von 14 tagen….. schwere sache!!
mfg, dirtyharry2
Beim Kauf von Gegenständen im Internet hat man (nagelt mich nicht fest) IMMER ein dreiwöchiges Rückgaberecht. Wenn diese abgelaufen ist, ist man mit der Ware zufrieden und muss sie behalten und auch bezahlen.
Mfg
Unverzüglich normalerweise.
“Die Post war eben zu langsam” durch die Paketnummer nachvollziehbar (auser Warensendung mit Post für 2.20€).
Solang der Händler keine eigene AGB hat gilt die gesetzliche Regelung.
Falls dein Artikel Mängel hat hast du als privater Käufer bei versteckten Mängeln 2 Jahre zeit die Ware zurückzusenden.
Bei arglistig versteckten Mängeln 3 Jahre.
Fast das selbe gilt auch für kauf zwischen Geschäftsmännern.
So wurds mir zumindest glaub ich in der Ausbildung erklärt
(Mängelrüge)
Du könntest jetzt aber hingehen und das Paket zurücksenden mit einem Zettel wo deine Kontodaten vermerkt sind + du willst deine Portokosten zurückhaben.
Ich denke bei so einer Frechheit deinerseits würden die das sogar machen(kulanz).
Ansonsten machs kaputt und schicks zurück sagste dan einfach “war schon so”:P
MFG
@Montaxx:
Nein, die Ware muss nicht innerhalb der Widerrufsfrist zurückgesendet werden! Diese Frist (meistens 2 Wochen) bezieht sich nur auf die Erklärung des Rücktritts.
Insofern würde ich sagen, dass der Käufer recht hat.
Als Shopbetreiber hätte ich dem Käufer, nachdem der seinen Rücktritt erklärt hat und die Ware nicht zurückgesendet hat, eine Frist für die Rücksendung gesetzt, die er dann einhalten muss. (Schließlich ist die Ware ja Eigentum des Shopbetreibers, nachdem kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, und der Käufer hat auch keinen Besitzanspruch)
Was evt. möglich noch möglich wäre:
Wenn der Käufer einen Nutzen aus der Ware gezogen hat, kann der Verkäufer einen Wertersatz einfordern (§ 357 (3)).
Das ist bei einem halben Jahr Nutzung ziemlich wahrscheinlich.
Dies ist natürlich keine Rechtsberatung ;D
also erstmal:
die frist beginnt nach ankunft der ware.
also wenn der betreiber es erst 4 tage nach der bestellung losschickt, hat man nicht noch 10 tage das recht, sondern 14!
montaxx kann ich zustimmen, hat komplett recht.
hatte mal nen ziemlich knappen garantiefall, wo ich die ware noch selbst vorbei gebracht habe^^
hat ja nichts mit rätsel zu tun, das lame -.- und dazu eindeutig wer sich mal nen bisschen mit dem deutschem recht befasst hat
Das gehört zum allgemeinen Rückgaberecht für kataloge und online shops ist die Ware binnen 14 Tagen nach kauf nicht da heißt es Pech gehabt viele Verkäufer bieten durch Kulanz an das sie das gerät zurück nehmen man aber eine Art beitrag für die Wertminderung bezahlen muss
Habe auch nichts anderes gehört, wie bisher berichtet. Meist 2 Wochen, vllt auch länger.
Das Rückgaberecht selbst ist reine Händlersache. Wenn einer meint, du kannst die Ware auch erst 1 Jahr später wiedergeben, ist das genauso legitim, als wenn ein anderer Händler Waren nur zuücknimmt, wenn sie herstellerbedingte Mängel aufweist.
Also bei Mangel hast du 2 Jahre. Aber Umtausch, weil es dir nicht gefällt, ist reine Kulanzsache, genauso ob eine Rückzahlung oder Gutscheinausgabe bei Reklame der Ware erfolgt.
Bei dir sind aber besonders die 2 Monate kritisch.