Zum Thema Abmahnung im Bereich Filesharing habe ich hier schon öfters berichtet.
Ich erinnere mich an den Fall: Bushido verklagt Renter
Hier hatte ein Rentner vermutlich aus Unwissenheit sein WLan Netz unzureichend (oder gar nicht) gesichert und wurde auch gleich haftbar gemacht.
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden:
Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.
Laut Thomas Stadler (Fachanwalt für IT-Recht) wird wohl die Grenze (Abmahnkosten) bei 100 Euro liegen.
Quellen:


News: Schadensersatz gegen WLAN-Sünder nicht erlaubt http://goo.gl/fb/N3nA4
Oha, das öffnet natürlich W-Lan Besitzer neue Türen zum Thema Falschaussage. “Oh nein ich habe das nicht gemacht, da muss sich einer in mein W-Lan rein geschmuggelt haben” und dann “Ja ich werde mein W-Lan sicher machen lassen”
Das mit den 100 € finde ich völlig ok, denn wenn man sich manche Abmahnungen anschaut dann hätte man sich die CD mindestens 30 mal Kaufen können. Manche Abmahnungen sind einfach total überhöht.
Aber das ist eine neue Branche, die Abmahnung Industrie boomt wie verrückt. Wie das Video von K1 Magazin – Abmahnen und Absahnen? -> http://zikkes-blog.co.cc/?p=902 beweist.
Die meisten WLANs auch in meiner Gegend sind nicht gesichert! Ich wäre dafür das die Leute direkt aufgeklärt werden bei Vertragsabschluss, oder hier endlich der Gesetzgeber gegensteuert.
@Zikke
Ich glaube ganz so einfach ist das nicht. Du hast immer noch eine Mitwirkungspflicht vor Gericht. Folglich könnte es heikel werden, wenn das Gericht dich auffordert Verschlüsselungsstandard und Schlüssel zu nennen.
Und ein WLAN mit WPA und einem Schlüssel von PSK8372″§ab._; ist bisher sicher genug. Rein theoretisch nicht, aber die wenigsten Angreifer werden wohl mehr als eine halbe Stunde darauf verbringen, ein WLAN zu knacken, wenn die ganze Gegend voll ist mit (potentiell) anderen unsicheren WLANs.
Insgesamt finde ich das Urteil aber positiv, wobei das leider nur für das Strafrecht gilt. Wenn ich mich nicht täusche ist das im Zivilrecht dann wieder anders, leider Gottes.
Besser wäre es für die Musikindustrie nicht mehr Gewinne und Umsätze von vor ein paar Jahren anzustreben, was so oder so nicht möglich ist. Und die Gründe dafür liegen nicht unbedingt beim Filesharing.
Aber gut, wem sagt man das. Naja, wer nicht mit der Zeit gehen will, der geht halt mit der Zeit.
Wer sein WLAN nicht sichert sollte dafür auch mehr haften. Ist genau so wie wenn man sein Auto mit steckendem Schlüssel stehen lässt. Wenn ein Betrunkener damit eine Spritztour macht haftet man auch.
Gegenfrage: Was heißt denn “ausreichtend” schützen.
)
Wenn ich WEP laufen habe (ja ich weiß ist nen Witz, bevor hier das geowne los geht), weil ich ein Device habe was nur damit funken kann?
Reicht das um damit maximal mit 100 Euro belangt zu werden?
Die Ports für filesharing sind eh zu