Zum Thema Abmahnung im Bereich Filesharing habe ich hier schon öfters berichtet.

Ich erinnere mich an den Fall: Bushido verklagt Renter

Hier hatte ein Rentner vermutlich aus Unwissenheit sein WLan Netz unzureichend (oder gar nicht) gesichert und wurde auch gleich haftbar gemacht.

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden:

Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.

Laut Thomas Stadler (Fachanwalt für IT-Recht) wird wohl die Grenze (Abmahnkosten) bei 100 Euro liegen.

Quellen:

internet-law

golem

Bundesgerichtshof

Mai 12, 2010 at 11:40 am by hoohead
Category: Blog
Tags: ,